Veranlassung der Freimessung
Für den betroffenen Arbeitsbereich wird die Freimessung beauftragt. Dabei wird festgelegt, an welchen Orten, zu welchen Zeiten und für welche Tätigkeiten die Freimessung durchzuführen ist. Die atmosphärischen Bedingungen im Behälter oder vergleichbaren Arbeitsbereichen müssen eine Freigabe der Arbeit zulassen.
Die Beauftragung erfolgt durch den zuständigen Projekt- oder Anlagenverantwortlichen an eine fachkundige Person für das Freimessen (z. B. Gasanalysten). Gefährdungen entstehen insbesondere bei unvollständiger Beauftragung oder unklaren Zuständigkeiten, da dies zu unzureichender Kontrolle führen kann.