Einstieg in enge Räume und Behälter
Nur befähigtes und geschultes Personal darf enge Räume und Behälter betreten. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gemäß Gefährdungsbeurteilung und Erlaubnisschein – beispielsweise Fluchtausrüstung, geeignete Absturzsicherung sowie das Mitführen von Gaswarngeräten – ist verpflichtend.
Beim Einstieg bestehen akute Risiken wie Sauerstoffmangel, toxische und gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe sowie Explosionsgefahr und eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten. Der Sicherungsposten oder das digitale Sicherheitssystem muss daher jederzeit für die eingestiegene Person erreichbar sein.