Durchführung der Freimessung und Bewertung der Messergebnisse
Die Freimessung wird von einer fachkundigen Person für das Freimessen (z. B. Gasanalysten) durchgeführt. Dabei werden alle relevanten Parameter – wie Sauerstoffgehalt sowie Konzentrationen toxischer und explosiver Gase – nach anerkannten Verfahren gemessen.
Die Messergebnisse werden dokumentiert und bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung wird entschieden, ob der Arbeitsbereich im Hinblick auf gasmesstechnisch erfassbare Gefahren betreten werden darf. Die Hauptgefahr besteht in einer fehlerhaften Durchführung oder Auswertung, da dies zu schweren Unfällen führen kann.